Es gibt nichts Neues unter der Sonne, aber ist das ein Grund, den Mund zu halten?

Sonntag, 20. Februar 2011

Schwangere sollten nicht streiken...

und krank werden schon gar nicht, sonst gibt es weniger Elterngeld. Arbeitslos werden ist ja sowieso bäh, und wenn man dann wieder Arbeit hat, sollte man auch gut überlegen, wann man schwanger wird.

Denn, o Wunder, Streikgeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld, die im Falle von ALG-II-Bezug voll angerechnet werden, sind kein zu berücksichtigendes Einkommen, wenn es um Elterngeld geht. Das hat die Bundesregierung in ein Gesetz geschrieben und das Bundessozialgericht hat ihr in mehreren Urteilen (mehr Informationen hier) bescheinigt, dass es das für rechtens und verfassungsgemäß hält.

Familien, in denen eine renitente Mutter lebt, die es wagt, ihr Streikrecht wahrzunehmen, brauchen nicht so viel Geld. Und Krankheit wird ja sowieso mit jeder Gesundheitsreform mehr zur Privatsache. Und wenn Arbeitslose endlich wieder Arbeit gefunden haben, sollen sie nicht gleich wieder auf Kosten der Allgemeinheit herumschmarotzen.

Das bleibt den Zinsempfängerinnen vorbehalten, egal wie hoch ihr leistungsloses Einkommen ist.

Denn auch das wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Schließlich handelt es sich bei ihnen um die Leistungsträgerinnen, deren Fortpflanzung das Ziel des Elterngeldes ist.

Und die ALG-II-Empfängerinnen sind auch nicht traurig, obwohl sie gar kein Elterngeld kriegen. Erstens gilt für sie der alte Spruch Adenauers: "Kinder kriegen die Leute immer", zweitens haben sie ja bald einen neuen Anreiz: UschiBild™, das garantiert unterfinanzierte Reit- und Geig-Paket.

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